Dem Brandenburger Landtag liegt jetzt ein Gutachten seines Parlamentarischen Beratungsdienstes zum Umgang mit den Altanschließerbeiträgen vor, die vom Bundesverfassungsgericht für grundgesetzwidrig befunden worden sind. Nach einer ersten Auswertung des Gutachtens, das auch dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) vorliegt, erklärt VDGN-Präsident Peter Ohm:
„Das unseres Erachtens sehr sorgfältige Gutachten bestärkt den VDGN in der Rechtsauffassung, die er seit Bekanntwerden der Karlsruher Entscheidung im Dezember 2015 vertreten hat: Eine Rückzahlung der Altanschließerbeiträge an alle Betroffenen in Brandenburg ist möglich. Das Land Brandenburg kann dies sogar durch eine entsprechende gesetzliche Regelung nach dem Vorbild Thüringens anordnen. Es muß dann aber den Kommunen und Zweckverbänden daraus entstehende dauerhafte und unzumutbare Finanzierungslücken ausgleichen.Das Gutachten beschreibt verschiedene Handlungsoptionen für den Umgang mit dem Altanschließer-Problem. Wir sehen nach wie vor in der flächendeckenden Umstellung auf eine Gebührenfinanzierung bei der Trinkwasserversorgung und der Abwasserbehandlung das wirklich gerechte Modell. Damit wird eine Rückerstattung der eingezahlten Beiträge an alle betroffenen Grundstückseigentümer möglich. Ansonsten, so entnehmen wir dem Gutachten, gäbe es eine Rücknahmesperre exklusiv für die Bescheide jener Altanschließer, die sich gegen die Beitragsbescheide vor Gericht gewehrt, ihre Prozesse aber verloren haben. Das aber wäre vollkommen widersinnig. Diese Quasi-Bestrafung juristischer Gegenwehr ließe doch sehr am Grundvorteil des Rechtsstaates zweifeln, Entscheidungen der öffentlichen Hand vor den Verwaltungsgerichten überprüfen lassen zu können. Allerdings hat es auch hier der Gesetzgeber in der Hand, entsprechende Regelungen für das Wiederaufgreifen dieser Verfahren im Brandenburger Landesrecht zu verankern.
Alles in allem zeigt das Gutachten ganz eindeutig: Dem Land Brandenburg sind die Hände in rechtlicher Hinsicht nicht gebunden. Das betrifft den Gesetzgeber wie die Regierung. Wir fordern beide im Sinne von Gerechtigkeit und Gleichbehandlung erneut auf, endlich für die Rückzahlung aller von der Karlsruher Entscheidung betroffenen grundgesetzwidrigen Beiträge – einschließlich der bestandskräftigen Bescheide – aktiv zu werden.“
Quelle: Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN)
Foto: Marvin Siefke; www.pixelio.de