Derzeit erhalten wieder viele Mieter die Heizkostenabrechnung vom vergangenen Jahr. Nicht selten kommt es zu Nachzahlungsforderungen. Bevor man unklare Rechnungen begleicht, sollte man die Abrechnungspositionen von der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) prüfen lassen.
Es gibt viele Fehlerquellen bei Heizkostenabrechnungen. Häufig sind zum Beispiel die Heiznebenkosten wie Betriebsstrom oder Gebühren für den Messdienst zu hoch. Auch zu bemängeln sind versteckte Reparaturarbeiten in den Wartungskosten.
Oft kommt es auch vor, dass der Verteilerschlüssel zwischen dem individuellen Verbrauch und dem Gesamtverbrauch des Hauses falsch gewählt ist. Oder dass Mieter für leerstehende Wohnungen mit zur Kasse gebeten werden.
Auch ein Umzug bietet viele Fehlerquellen. Der Verbraucherzentrale Brandenburg sind Fälle bekannt, in denen Vermieter bei Neuvermietung die monatliche Vorauszahlung zu gering angesetzt haben, um den Mieter zu ködern. Das führt dann am Ende des Abrechnungsjahres zu kräftigen Nachzahlungen. Auch kommt es vor, dass bei einem Auszug keine oder eine falsche Zwischenablesung erfolgt und die Kosten falsch zwischen ein- und ausziehendem Mieter verteilt werden.
„Manchmal zahlen Mieter auch zu viel, weil Heizungsanlagen veraltet oder Häuser nicht ausreichend wärmegedämmt sind“, so Marlies Hopf von der VZB.
Welche Fehlerquelle Mieter auch vermuten: „Bei Unklarheiten in der Heizkostenabrechnung sollten Verbraucher sich unabhängigen Rat bei der Verbraucherzentrale holen“, rät die Expertin.
Für Fragen zu Kosten und zur Heizungstechnik steht Verbrauchern die Energieberatung zu Verfügung, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert wird.
Zu Fragen rund um Recht und Miete können Verbraucher die Mietrechtserstberatung in Anspruch nehmen, welche die VZB in Kooperation mit dem Deutschen Mieterbund Land Brandenburg durchführt.
Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine.
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pm/red