Verbraucherzentrale erklärt, was das für Verbraucher bedeutet
Ab 1. August 2016 können Verbraucher das Endgerät für ihren Internetanschluss frei wählen. Michèle Scherer, Expertin für Digitales von der Verbraucherzentrale Brandenburg, erklärt die Vorteile.
Im neuen Gesetz steht, dass „das öffentliche Telekommunikationsnetz am passiven Netzabschlusspunkt endet“. Was bedeutet das denn?
Michèle Scherer: „Kurz gesagt, dürfen Verbraucher von ihrem Telekommunikationsunternehmen nicht mehr dazu gezwungen werden, für ihren Internetanschluss ein bestimmtes Endgerät zu verwenden. Ein solches Endgerät ist zum Beispiel eine Kombination aus Modem und Router mit WLAN-Funktion, meist wird aber verkürzt einfach von (WLAN-)Router gesprochen.“
Welche Vorteile haben Verbraucher davon?
Scherer: „Verbraucher haben nun die Wahlfreiheit, sich ein für ihre speziellen Bedürfnisse und Erwartungen passendes Gerät selbst zu kaufen. In der Vergangenheit haben einige Anbieter einen bestimmten Router, oft auch kostenpflichtig, verpflichtend vorgegeben. Damit ist nun Schluss: Anbieter müssen den Verbrauchern alle notwendigen Zugangsdaten zur eigenen Einrichtung eines Routers bei Vertragsschluss in Textform unaufgefordert und kostenlos zur Verfügung stellen. Bestandskunden sollten sich dazu an ihren Anbieter wenden. Die Anbieter haben weiterhin die Möglichkeit, ihren Kunden einen bestimmten Router anzubieten, zwingend vorgeschrieben darf er jedoch nicht werden.“
Und wie findet man einen Router, der zu einem passt?
Scherer: „Router verschiedener Hersteller können sich zum Beispiel hinsichtlich der Leistungsfähigkeit oder der Sicherheitseinstellungen unterschieden. Wer gerne Filme und Serien über Streamingdienste anschaut, für den kommt ein leistungsfähiges Gerät in Frage. Wer Kinder hat und selbst die Einstellungen für die Kindersicherung vornehmen möchte, sollte sich ein Gerät mit dieser Möglichkeit anschaffen. Ein Argument bei der Anschaffung kann auch die Integration in ein bereits vorhandenes Heimnetz und die Kompatibilität mit den anderen verwendeten Geräten sein. Auch der Preis kann natürlich ausschlaggebend für den Kauf sein.
Für manche Verbraucher kann es aber auch sinnvoll sein, den vom Anbieter vorgeschlagenen Router zu verwenden, da sie dann normalerweise Hilfe bei Installation und Wartung erhalten.“
Wer Rat rund um sein Telefon- und Internetvertrag benötigt, kann sich individuell beraten lassen:
in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
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Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg