Gestern endete die sechsmonatige Eintragungsfrist des Volksbegehrens, das sich für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald einsetzt. Seit dem 7. Januar 2016 konnten sich alle Wahlberechtigten zum Landtag Brandenburg ab dem 16. Lebensjahr in die öffentlich ausliegenden Listen direkt eintragen oder das Volksbegehren mit einem Eintragungsschein per Brief unterstützen.
Nach der ersten Auswertung gibt Landesabstimmungsleiter Bruno Küpper bekannt, dass sich insgesamt 47.172 Bürgerinnen und Bürger an dem Volksbegehren beteiligt haben. Das sind 2,25 Prozent der Eintragungsberechtigten (2,09 Millionen).
Von den insgesamt geleisteten Eintragungen waren 1.902 Eintragungen ungültig. Somit haben 45.270 Brandenburgerinnen und Brandenburger das Volksbegehren unterstützt.
41,4 Prozent der gültigen Eintragungen (18.735) erfolgten per Brief.
In zwei Wochen wird der Landesabstimmungsausschuss tagen, um nach den Feststellungen der Kreisabstimmungsausschüsse das endgültige Landesergebnis zusammenzufassen und mit dem Prüfbericht der Präsidentin des Landtages zuzuleiten. Das Präsidium des Landtages wird dann das endgültige Ergebnis feststellen; ebenso trifft es die Feststellung, ob das Volksbegehren ordnungsgemäß zustande gekommen ist oder nicht.
Die Sitzung des Landesabstimmungsausschusses am 21. Juli 2016 ist für alle Interessierten öffentlich. Sie beginnt um 11.00 Uhr im Ministerium des Innern und für Kommunales, Haus N, Raum 416, Henning-von-Tresckow-Straße 9-13, 14467 Potsdam.
Dierk Homeyer, energiepolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg: “Ich bedauere, dass die Marke von 80.000 Unterschriften verfehlt wurde. Aber die abgegebenen Unterschriften zeigten, dass die Zustimmung für die Windkraft immer mehr schwinde. Für mich ist das ein Ergebnis einer Politik‚ über die Köpfe der Menschen hinweg. Den Bürgern sei bewusst, dass die Energiewende nicht zum Nulltarif zu haben sei. Wie Umfragen zeigen, hält eine überwiegende Mehrheit der Deutschen die erneuerbaren Energien für wichtig. Aber die Bürger seien nicht bereit, die stillstehenden Windräder und den nie erzeugten Strom zu bezahlen. Mit einer sturen Verfolgung der Klimaziele um jeden Preis gewinnt man keinen Rückhalt in der Bevölkerung.
In einem Antrag zum Juni-Plenum des Landtages hatte die CDU-Fraktion die Landesregierung aufgefordert, die Akzeptanz der Windenergie in der Bevölkerung nicht weiter zu gefährden. Die CDU-Fraktion setzt sich seit langem für die Überarbeitung des veralteten Windkrafterlasses und größere Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Wohnhäusern ein. Rot-Rot hat es immer abgelehnt, von der Länderöffnungsklausel Gebrauch zu machen. Bis Ende 2015 hätte Brandenburg die Mindestabstände selbst regeln können. Die Landesregierung hat sich aus ihrer Verantwortung gestohlen. Wir hoffen jetzt, dass durch das Volksbegehren endlich wieder Bewegung in die Debatte kommt“.
Ralf Holzschuher, energiepolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag: „Das Ergebnis zeigt, dass die Akzeptanz für erneuerbare Energien und für die Energiewende in Brandenburg grundsätzlich hoch ist. Diese Akzeptanz zu erhalten ist ein zentrales Ziel bei der Überprüfung der Energiestrategie für unser Land. Für einen generellen Stopp beim Ausbau von Windkraftanlagen gibt es keinen Grund. Allerdings befürwortet die SPD-Fraktion dabei klare Regeln. So sollte der Bau von Windrädern in Waldgebieten weitgehend beschränkt sein und dort, wo er nötig und angemessen ist, behutsam erfolgen. Außerdem muss das Flächenziel für den Ausbau von Windkraft geprüft werden. Schließlich ist es richtig, Möglichkeiten zu schaffen, um anliegende Gemeinden und die Bürgerinnen und Bürger am Gewinn aus den Anlagen zu beteiligen. Die Energiewende muss für alle Verbesserungen bringen, sonst wird sie kein Erfolg.“
Die Eintragungen für das Volksbegehren für größere Mindestabstände von Windrädern sowie keine Windräder im Wald gliedern sich regional wie folgt auf:
Gültige insgesamt | davon | Abstimmungs-beteiligung in % | ||
in Eintragungs-listen | per Eintragungsschein | |||
Kreisfreie Städte | ||||
Brandenburg a. d. H. | 519 | 375 | 144 | 0,91 |
Cottbus | 617 | 254 | 363 | 0,76 |
Frankfurt (Oder) | 385 | 266 | 119 | 0,81 |
Potsdam | 1.462 | 525 | 937 | 1,15 |
Landkreise | ||||
Barnim | 5.273 | 2.361 | 2.912 | 3,67 |
Dahme-Spreewald | 3.806 | 2.715 | 1.091 | 2,87 |
Elbe-Elster | 1.275 | 1.077 | 198 | 1,41 |
Havelland | 2.012 | 1.113 | 899 | 1,56 |
Märkisch-Oderland | 2.817 | 2.005 | 812 | 1,82 |
Oberhavel | 2.299 | 1.450 | 849 | 1,37 |
Oberspreewald-Lausitz | 944 | 713 | 231 | 0,97 |
Oder-Spree | 3.074 | 2.468 | 606 | 2,10 |
Ostprignitz-Ruppin | 2.793 | 1.626 | 1.167 | 3,35 |
Potsdam-Mittelmark | 7.469 | 3.416 | 4.053 | 4,59 |
Prignitz | 1.829 | 882 | 947 | 2,75 |
Spree-Neiße | 1.883 | 1.350 | 533 | 1,89 |
Teltow-Fläming | 4.339 | 2.712 | 1.627 | 3,32 |
Uckermark | 2.474 | 1.227 | 1.247 | 2,46 |
Land Brandenburg | 45.270 | 26.535 | 18.735 | 2,25 |
Foto: Windpark Cransdorf-West bei Großräschen