Am 30. Juni befasst sich der Innenausschuss des Brandenburger Landtages mit dem Rechtsgutachten zu den Auswirkungen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2015 hinsichtlich der Altanschließerbeiträge. Dazu hat sich der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm, an den Vorsitzenden des Innenausschusses, Sören Kosanke (SPD), mit der Forderung gewandt, auch Vertreter der betroffenen Altanschließer wie den VDGN einzuladen, damit auch sie Fragen der Abgeordneten zum Thema beantworten können. Diese Forderung ist vom Ausschussvorsitzenden Kosanke jetzt in einem kurzen Schreiben mit der Begründung abgelehnt worden, eine Anhörung nach § 81 der Geschäftsordnung des Landtages sei hinsichtlich dieser Thematik nicht vorgesehen.
Dazu erklärt VDGN-Präsident Peter Ohm: Die Regierungskoalition von SPD und Linke fürchtet die breite Diskussion über die Folgen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Auch erste Stellungnahmen lassen vermuten, dass die Ergebnisse des Rechtsgutachtens einseitig im Sinne der bisherigen Blockadepolitik gedeutet werden sollen. Das wird nicht gelingen, denn mit dem Gutachten wird eindeutig die Position der Altanschließer in Brandenburg gestärkt. Unter anderem ist es laut Gutachten rechtlich möglich, die gezahlten Beiträge auch in den Fällen bestandskräftiger Bescheide zurückzuerstatten: eine Forderung, die die Interessenvertreter der Altanschließer von Beginn an gestellt haben. Fest steht: Ein Lösungsweg für dieses Problem im Sinne von Rechtsfrieden und Gleichbehandlung kann nur im Dialog zwischen allen Beteiligten geebnet werden. Deshalb ist es vollkommen unverständlich, dass zu diesem wichtigen Thema keine Anhörung vorgesehen ist. Für die Landtagsabgeordneten ist es an der Zeit, die Wähler endlich ernst zu nehmen.“
Zu § 81 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg: Dort heißt es: „Eine Anhörung ist ein Verfahren der (Fach-)Ausschüsse zur Vertiefung der Problemkenntnis und Unterstützung der Entscheidungsfindung der Abgeordneten. Hierzu werden etwa Sachverständige, Praktiker und Vertreter betroffener Interessen eingeladen, Fragen der Abgeordneten zu beantworten und gegebenenfalls eine vertiefende schriftliche Stellungnahme abzugeben. Anhörungen sind ein wichtiges Instrument der Beteiligung der gesellschaftlichen Gruppen und Interessen an der demokratischen Entscheidungsfindung.“
Quelle: VDGN
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