Verbraucherinnen und Verbraucher beschweren sich zunehmend über die Geschäftspraktiken des Homeshopping-Anbieters mediaspar GmbH. Das haben die Verbraucherzentralen über das Frühwarnnetzwerk des Marktwächters Digitale Welt festgestellt. Auch im Land Brandenburg häufen sich die Beschwerden von Verbrauchern.
Immer wieder lockt die mediaspar GmbH in ihren Fernsehsendungen mit Tiefstpreisen, beispielsweise für Smartphones, Tablets und Mobilfunkverträge. Von den beworbenen Angeboten merken viele Verbraucher nach Vertragsabschluss allerdings nichts. Denn: Nicht selten werden die versprochenen Rabatte vom Unternehmen einbehalten oder nur teilweise ausbezahlt.
Fall aus Brandenburg zeigt eine Masche der Betreiber
Nachdem ein Brandenburger Verbraucher in einer Sendung von mediaspar tv auf eine Handyflatrate für nur 9,99 Euro aufmerksam wurde, bestellte er diese telefonisch. Als den Brandenburger dann die ersten Rechnungen erreichten, war er jedoch erstaunt. Statt der angepriesenen 9,99 Euro sollten 19,99 Euro gezahlt werden. Mediaspar bedient sich hier eines fragwürdigen Kniffs: Der 10-Euro-Bonus, der monatlich von den 19,99 Euro abgezogen werden sollte, wird nur dann gewährt, wenn sich der Kunde nach Vertragsabschluss zunächst postalisch und per SMS an mediaspar wendet. Versäumen Verbraucher hingegen die Frist dafür, müssen sie den vollen Preis zahlen.
Irreführende Vertragsbedingungen
Prüfungen der Marktwächter haben gezeigt, dass in den Sendungen von mediaspar entscheidende rechtliche Informationen erst Minuten später nach der Produktpräsentation eingeblendet wurden. Auch Michèle Scherer, Expertin für Digitales bei der Verbraucherzentrale Brandenburg, hält die Geschäftspolitik des Unternehmens für fragwürdig: „Das Verfahren, um in den Genuss der beworbenen Preisvorteile zu kommen, ist für Verbraucher undurchsichtig. Die Vertragsbedingungen sind es zum Teil ebenso. Als Folge zahlen Betroffene oft deutlich mehr für die Produkte als zunächst angenommen. Verbraucher müssen sich jedoch auf zentrale Werbeaussagen wie beispielsweise den Preis verlassen können. Vertragliche Regeln, die einzuhalten sind, müssen für den Kunden nachvollziehbar und eindeutig sein.“
Mehrere Dutzend ähnlich gelagerte Fälle sind den Verbraucherzentralen gemeldet worden. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat den Anbieter mediaspar inzwischen abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert.
Ratsuchende mit ähnlichen Problemen können sich an die Verbraucherzentralen vor Ort wenden, die unter anderem auch mit Rechtsberatung zur Seite stehen können. Individuellen Rat erhalten Betroffene in Brandenburg
in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
per E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Über den Marktwächter Digitale Welt
Der Marktwächter Digitale Welt ist ein Frühwarnsystem mit dem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen den digitalen Markt aus Perspektive der Verbraucher beobachten und analysieren. Grundlage für diese Arbeit sind Verbraucherbeschwerden, empirische Untersuchungen und ein interaktives Onlineportal. Mit dem Marktwächter Digitale Welt können auch Aufsichts- und Regulierungsbehörden wie zum Beispiel die Bundesnetzagentur (BNetzA) bei ihrer Arbeit unterstützt werden. Der Marktwächter Digitale Welt setzt sich aus fünf Schwerpunktverbraucherzentralen zusammen, die jeweils ein Handlungsfeld des digitalen Marktes näher untersuchen: Bayern – Digitale Dienstleistungen, Brandenburg – Digitaler Wareneinkauf, Nordrhein-Westfalen – Nutzergenerierte Inhalte, Rheinland Pfalz – Digitale Güter und Schleswig Holstein –Telekommunikationsdienstleistungen. Der Marktwächter Digitale Welt wird gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV). http://www.marktwaechter.de/digitalewelt
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.