Das Innenministerium hat eine Meldung des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ bestätigt, wonach ein Polizeihauptkommissar der Hubschrauberstaffel Brandenburg im Verdacht der Bestechlichkeit steht. Zuständig für das Verfahren ist die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Korruptionsstraftaten in Neuruppin, wie Ministeriumssprecher Ingo Decker heute in Potsdam erläuterte.
Das Ministerium war durch Recherchen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ auf den möglichen Verdacht gegen den Beamten aufmerksam geworden. Das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg hatte sich nach internen Untersuchungen daraufhin am 9. Mai an die Staatsanwaltschaft Neuruppin gewandt mit der Bitte um Prüfung einer möglichen strafrechtlichen Relevanz sowie gegebenenfalls Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Dem betreffenden Beamten ist durch das Polizeipräsidium die Führung der Dienstgeschäfte untersagt worden. Das Präsidium leitete ein Disziplinarverfahren ein, das wegen des anhängigen Ermittlungsverfahrens aber zunächst ruht. Dies entspricht dem üblichen Verfahren.
Eine Nebentätigkeit war dem Beamten durch das Polizeipräsidium am 8. Dezember 2012 zwar gestattet worden, allerdings mit der ausdrücklichen Auflage, keine beratende Tätigkeit im Bereich der Polizeien der Länder auszuüben und jeglichen Bezug zur polizeilichen Tätigkeit zu vermeiden.
Hintergrund der Vorwürfe sind erklärungsbedürftige Sachverhalte insbesondere im Zusammenhang mit der Beschaffung von zwei Wärmebildkamerasystemen für die Hubschrauber der Polizei Brandenburg im Jahr 2012. Die Polizei Brandenburg verfügt über zwei Hubschrauber vom Typ EC 135. Die Hubschrauberstaffel besteht aus 22 Beamten.
Quelle: Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
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