Anlässlich der Veranstaltung „Fraktion vor Ort” der Bundestagsfraktion DIE LINKE in Cottbus erklären die energiepolitische Sprecherin der Fraktion, Eva Bulling-Schröter, und die Cottbusser Bundestagsabgeordnete Birgit Wöllert: „Für die Zukunft der Lausitz braucht es nach dem UN-Klimagipfel von Paris und in Anbetracht der Unklarheiten über die Zukunft der Braunkohlesanierung sowie über den vereinbarten Übergang des Braunkohlegeschäfts von Vattenfall an EPH/PPF eine sozialverträgliche und umweltgerechte Zukunftsperspektive. Die Abgeordneten weiter:
„1. Die ostdeutschen Bergbauregionen werden noch lange mit den Folgen des Abbaus von Braunkohle zu kämpfen haben. Stichworte sind Verockerung der Spree, Sulfateinträge, Vernässung oder Rutschungen. Doch das aktuelle Verwaltungsabkommen über die Braunkohlesanierung zwischen den ostdeutschen Braunkohleländern und dem Bund läuft im Jahr 2017 aus. Eine Verlängerung ist noch nicht in Sicht. Die Bundestagsfraktion hat darum aktuell den Antrag ‚Fortsetzung der Braunkohlesanierung in den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach dem Jahr 2017‘ (Bundestagsdrucksache 18/8112) in den Bundestag eingebracht, der am 12. Mai in erster Lesung im Bundestag beraten wird. Wir fordern, ein neues Abkommen abzuschließen, um den Umweltzustand zu verbessern und Arbeitsplätze bei der bundeseignen LMBV (Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft) zu sichern. Das neue Verwaltungsabkommen muss dem aus DDR-Tagebautätigkeit herrührenden Sanierungsbedarf entsprechen und darf den Ländern anteilmäßig keine höhere Beteiligung an den Kosten abverlangen, als gegenwärtig vereinbart. Ab 2018 müssen die grundlegenden Organisations-, Struktur- und Finanzierungsgrundlagen des laufenden Abkommens fortgeführt werden.
2. Der laufende Abbaubetrieb sichert Arbeit und Einkommen für tausende Menschen in der Region. Er produziert jedoch permanent neue Langzeitfolgen für Anwohner und Umwelt. Vor allem aber erfordern die Beschlüsse des UN-Gipfels von Paris genauso wie die langfristigen Klimaschutzziele der Bundesregierung – nimmt man sie ernst – ein Auslaufen der deutschen Kohleverstromung bis spätestens 2035. Damit ist zügig zu beginnen. Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat Kernforderungen zu einem solchen Ausstieg und dessen arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Absicherung erarbeitet. In unserem aktuellen Antrag ‚Kohleausstieg einleiten – Strukturwandel sozial absichern‘ (Bundestagsdrucksache 18/8131) soll danach u.a. der letzte Kohlemeiler spätestens im Jahr 2035 vom Netz. Der Ausstieg soll spätestens im zweiten Halbjahr 2017 nach einem gesellschaftlichen Dialogprozess im Rahmen eines Runden Tisches und eines Gesetzgebungsprozesses (Kohleausstiegsgesetz) beginnen. Der Neuaufschluss von Tagebauen (darunter versteht die Bundestagfraktion auch Welzow II Süd und Jänschwalde Nord) soll genauso untersagt werden wie der Neubau von Kohlekraftwerken.
Der schrittweise Ausstieg aus der Braunkohleverstromung ist arbeitsmarkt-, wirtschafts- und sozialpolitisch zu begleiten, wobei insbesondere Interessenvertreterinnen und -vertreter der Beschäftigten vor Ort und der Region wirksam einzubinden sind. Durch eine vertragliche Regelung zwischen den Betreibern der Braunkohletagebaue und -kraftwerke sowie der Bundesregierung sollen betriebsbedingte Kündigungen verhindert werden.
Finanziell ist dieser Prozess durch einen ‚Strukturwandelfonds Kohleausstieg‘ des Bundes in Höhe von mindestens jährlich 250 Millionen Euro abzusichern. Er wird für die infolge des Kohleausstiegs vom Strukturwandel betroffenen Beschäftigten und Regionen bereitgestellt. Die Bundesregierung soll ferner mit den Betreibern der Braunkohletagebaue und -kraftwerke einen Vertrag mit dem Ziel abschließen, betriebsbedingte Kündigungen infolge des Kohleausstiegs in den Unternehmenssparten zu verhindern. Die Finanzierung der Folgelasten der Braunkohleförderung wird durch die Bildung eines ausreichend ausgestatteten staatlichen Nachsorgefonds gesichert, in den die bisherigen Nachsorge-Rückstellungen der Tagebaubetreiber sowie eine Förderabgabe auf die Braunkohleförderung eingehen.
3. Weiterhin sehen wir den letzte Woche vereinbarten Übergang des Lausitzer Braunkohlegeschäfts von Vattenfall auf EPH/PPF skeptisch und fordern in diesem Zusammenhang einen Stresstest für die Angemessenheit und Verfügbarkeit von Rückstellungen, die die Unternehmen für Bergbaunachsorge und ggf. für die Altersversorgung von Beschäftigten bilden müssen. Wir sind im Übrigen der Überzeugung, dass ein geordneter und sozial begleiteter Kohleausstieg innerhalb des Vattenfall-Konzerns ein ehrlicherer und besserer Weg gewesen wäre, als nun Vattenfalls Treibhausbilanz durch den Verkauf der ‚schmuddeligen Tochter‘ aufzuhübschen. Wir ermutigen die schwedische Regierung, dem Geschäft nicht zuzustimmen. Vattenfall muss seiner Verantwortung für die Region, in der das Unternehmen lange Zeit Gewinne erwirtschaftet hat, gerecht werden.
EPH hat nach Analysen des Energiejournalisten Stefan Schröter bereits als Eigentümer der Mibrag einen fortgesetzt starken Kapitalabfluss aus Sachsen-Anhalt nach Prag organisiert. Die hinter EPH stehenden tschechischen und slowakischen Finanzinvestoren hätten damit innerhalb von sechs Jahren den gesamten Kaufpreis wieder eingespielt, den sie seinerzeit für das Unternehmen zahlen mussten. EPH sowie PPF bzw. dahinter stehende Unternehmen sind nach Presseberichten zudem Bestandteil eines internationalen Firmengeflechts (einschließlich Briefkastenfirmen), welches für Außenstehende kaum durchdringbar scheint. Das alles stimmt misstrauisch, soll aber nicht unterstellen, dass die neuen Investoren ihren Verpflichtungen nicht nachkommen werden. Allerdings werden im Zweifelsfall die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für Rückstellungslücken einstehen müssen, wenn es in der Zukunft darum geht, die Mittel für Rekultivierung oder langfristige Sanierungsarbeiten vollständig aufzubringen.
Aus diesen Gründen fordert die Bundestagsfraktion DIE LINKE die Bundesregierung und die betroffenen Bundesländer auf, einen Stresstest durchzuführen, welcher sowohl die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Betreiber als auch die Sicherheit, Höhe und Qualität der Rückstellungen der Bergbauunternehmen prüft. In diesem Zusammenhang sollen etwaige Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge und deren Kündigungsklauseln genauso unter die Lupe genommen werden wie etwaige Patronatserklärungen. Im Zweifelsfall sollten Genehmigungen für den Übergang von Bergrechten oder für Betriebspläne verweigert oder Auflagen erteilt werden.
Es ist unverständlich, dass sich die Bundesregierung bislang weigert, für die Rückstellungen von Bergbauunternehmen einen adäquaten Stresstest durchzuführen, wie sie es für die Atomrückstellungen getan hat. Dies gilt umso mehr, als in jüngster Vergangenheit Braunkohleunternehmen nach eigenen Angaben erhebliche Wertberichtigungen auf das Anlagevermögen wegen niedrigen Strommarktpreisen tätigen mussten.”
Quelle: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag