Jetzt Inkassoforderung einreichen
Bereits 2015 werteten die Verbraucherzentralen über 1400 Fälle zu Inkassodiensten aus und überprüften, inwieweit die gesetzlichen Informationspflichten umgesetzt wurden. Ab sofort stehen in einer weiteren Untersuchung nun die Höhe und Zusammensetzung der Inkassoforderungen im Fokus. Betroffene können ihr Inkassoschreiben bis zum 30. Juni an die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) senden: www.vzb.de/inkasso-2016.
Inkassokosten in Höhe von 80 Euro für eine ursprüngliche Forderung von 20 Euro – ist das berechtigt? Solche und ähnliche Fälle untersuchen die VZB sowie weitere Verbraucherzentralen in einer bundesweiten Inkassoaktion.
Bis zum 30. Juni 2016 werden alle Inkassofälle ausgewertet, mit denen Verbraucher sich an die Berater der Verbraucherzentrale wenden. Aber auch ohne Beratung können Verbraucher ihre Inkasso-Schreiben in Kopie einsenden und somit zum Gelingen der Aktion beitragen.
„Wir werten aus, wie sich die Rechnungen zusammensetzen. Zum Beispiel, wie hoch die Gebühren im Verhältnis zur ursprünglichen Schuldsumme sind“, erklärt Erk Schaarschmidt von der VZB. Bislang gibt es noch keine klare Regelung, wie hoch sie sein dürfen. Klar ist nur: Inkassodienstleister dürfen nicht mehr Gebühren als Rechtsanwälte verlangen. Erste Erkenntnisse der Verbraucherschützer lassen jedoch vermuten, dass sich die Inkassovergütung stark erhöht, indem Unternehmen weitere unzulässige Kostenpositionen berechnen. Darunter fallen beispielsweise Kontoführungsgebühren sowie Recherche- und Ermittlungskosten.
Die Inkassokosten bemessen sich eigentlich anhand der Höhe der ausstehenden Zahlung. Je höher diese ist, desto höher ist auch die Inkassorechnung. Eine Übersicht bietet die Tabelle im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Wer eine Inkassoforderung erhalten hat und dabei helfen möchte, Licht ins Dunkel der Inkassogebühren zu bringen, kann der Verbraucherzentrale das Schreiben zur Verfügung stellen. Am besten geht das online unter: www.vzb.de/inkasso-2016. Alternativ können Verbraucher ihre Unterlagen per E-Mail an [email protected] oder per Post (Verbraucherzentrale Brandenburg, Beratungsstelle Frankfurt (Oder), Stichwort: Inkasso-Aktion, Karl-Marx-Str. 8, 15230 Frankfurt/Oder) einsenden.
Die Inkassoaktion findet im Rahmen des Projekts „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), statt.
Wer eine Beratung zu einem Inkasso-Schreiben in Anspruch nehmen möchte, erhält persönlichen Rat:
- in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
- am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
- per E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Medien & Telefon, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbrauchern gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf. Kürzlich feierte sie ihren 25. Geburtstag.
Aktuelle Informationen gibt es auf www.vzb.de und www.facebook.com/vzbrandenburg.
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg