Brandenburg fordert auf Konferenz der Verbraucherschutzminister Qualitätskriterien für Gesundheits-Apps
Der Trend zu Gesundheits-Apps ist unübersehbar. Bereits 14 Prozent der Deutschen nutzen sogenannte Wearables, also tragbare Computer, die mit verschiedenen Sensoren ausgestattet sind, Daten aufzeichnen und diese entweder selbst verarbeiten oder auf andere Geräte wie Smartphones oder Notebooks übertragen. Zu den Beliebtesten gehören Gesundheits- und Sportfeatures. Sie zählen die zurückgelegten Schritte am Tag, messen Körperwerte und berechnen den Kalorienverbrauch.
Verbraucherschutzminister Helmuth Markov fordert für diese Geräte und Anwendungen nun Mindestkriterien für die Qualität und Leistungsfähigkeit: „Ein zentrales Problem ist die mangelnde Qualitätssicherung der Produkte. Traditionelle Medizinprodukte unterliegen strengen europäischen Marktzugangsvoraussetzungen. In einem Risikomanagement werden sie einer klinischen Bewertung und einer Risiko-Nutzen-Analyse unterzogen und werden durch die zuständigen Behörden überwacht. Demgegenüber sind Wearables und Gesundheits-Apps nach geltendem Recht überwiegend als bloße Lifestyle- oder Wellness-Produkte eingestuft, für die keine vergleichbare verpflichtende Zertifizierung und Überwachung existiert. Somit fehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern oftmals jegliche Gewähr für die Richtigkeit der erhobenen Daten. Auch gibt es keine Garantie dafür, dass die aus den erhobenen Daten abgeleiteten Gesundheitsempfehlungen wirklich helfen. Deshalb braucht es für diese Geräte und Apps verbindliche Qualitätsregeln.“
Regelungsbedarf sieht der Minister vor allem auch beim Datenschutz und dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Diskriminierung: „Für Verbraucherinnen und Verbraucher muss transparent sein, dass Gesundheitsdaten erhoben und weiterverarbeitet werden und wer diese Daten verwertet. Natürlich haben vor allem Krankenversicherungen Interesse an solchen Daten. Das darf jedoch nicht zu einer Ausbreitung von risikoorientierten Tarifen führen. Außerdem darf es keine Diskriminierung derjenigen geben, die ihre Gesundheitsdaten nicht preisgeben wollen. Wir fordern deshalb eine Nutzungsbeschränkung für private und gesetzliche Krankenversicherer für Gesundheitsdaten aus Wearables, Gesundheits-Apps und ähnlichen Technologien“ so der Minister.
„Wichtig ist auch bereits jetzt an die Zukunft zu denken“, erklärte der Minister weiter. „Angesichts des rasanten technologischen Fortschritts müssen wir bereits jetzt anfangen, uns Gedanken über Regeln und Standards zu machen, die auch in der Zukunft Bestand haben. Bereits heute kann man Nanotechnologie in den Körper einbringen oder Chips unter die Haut setzen. Damit lässt sich der Mensch noch viel umfassender ausforschen. Der Verbraucherschutz darf der technischen Entwicklung nicht nur hinterherrennen.“
Brandenburg wird auf der heute beginnenden Verbraucherschutzministerkonferenz gemeinsam mit Baden-Württemberg einen Beschlussvorschlag zu diesem Thema einbringen.
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Quelle: Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz