Landtagsabgeordneter stimmt für Volksbegehren
Bei der heutigen Sondersitzung des Landtages zum Volksbegehren gegen Massentierhaltung haben die Abgeordneten mehrheitlich dem Volksbegehren in veränderter Form zugestimmt. Damit wird es nicht zu einem Volksentscheid kommen. Bereits im Vorfeld hatten sich Landesregierung und Volksinitiative auf einen Kompromiss geeinigt.
Auch der Lausitzer Landtagsabgeordnete Wolfgang Roick stimmte für das geänderte Volksbegehren, obwohl er inhaltlich einigen Punkten gegenüber kritisch eingestellt ist und sich deshalb bei der Fraktionsabstimmung im Vorfeld der Landtagssitzung enthalten hat. „Für mich hatte die Verhinderung des Verbandsklagerechtes, also die Klagebefugnis für Tierschutzverbände, oberste Priorität. Dennoch bin ich nicht mit allen Punkten des ausgehandelten Kompromisses einverstanden“, begründet Roick sein Abstimmungsverhalten. „Ich kenne das Verbandsklagerecht aus meiner Zeit im Forstbereich, in der es sich aus Naturschutzsicht immer problematisch darstellte“, erklärt er weiter. Negativ sieht Roick beispielsweise die Notwendigkeit eines Tierschutzbeauftragten: „Es ist schwierig der Bevölkerung zu erklären, dass es einen Tierschutzbeauftragten, aber keinen Kinderschutzbeauftragten geben soll.“ Weiter fügt er hinzu: „Unsere Bauern werden mit zusätzlichen Regeln belastet, obwohl ihr Verdienst jetzt schon gering ist.“
Die CDU-Fraktion brachte bei der Sondersitzung noch einen Entschließungsantrag in die Diskussion ein. „Ein Verhandlungsergebnis kann nicht hinterher geändert werden“, lehnte Wolfgang Roick diesen Antrag ab.
Vor der Sondersitzung des Landtages hatte sich der Ausschuss für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, in dem Wolfgang Roick stellvertretender Vorsitzender ist, mehrfach mit dem Volksbegehren gegen Massentierhaltung befasst und es intensiv inhaltlich diskutiert.
Foto: SPD Brandenburg
Quelle: PR-Kompass