Verbraucherschutzminister Markov fordert Qualitätsstandards für Preisvergleichsportale und Änderung im AGB-Recht
Foto: wiki ArtMechanic |
Verbraucherschutzminister Helmuth Markov hat die Bundesregierung im Vorfeld der Verbraucherschutzministerkonferenz aufgefordert, endlich mehr für den Schutz von Verbrauchern in der Digitalen Welt zu tun. So sehe er Handlungsbedarf beim Thema Preisvergleichs- und Bewertungsportale:
„Solche Portale können ein wirkungsvolles Instrument für den Verbraucher sein, aber nur wenn sie transparent, einfach nutzbar, zuverlässig und unabhängig sind. Das ist nicht immer gegeben. Wer Preise für Versicherungen, Handytarife oder Flugreisen vergleichen möchte, muss sich sicher sein können, dass das Vergleichsportal aktuelle Preise auflistet und dass es nicht auch eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt.“
Markov forderte deshalb für Preisvergleichsportale verbindliche Qualitätsstandards.
„Wir brauchen eine Offenlegung von wirtschaftlichen Verflechtungen der Portalbetreiber untereinander und zu verglichenen Anbietern. Was hilft es dem Verbraucher, wenn er drei Portale nutzt und hinter allen steckt die gleiche Firma? Ist der im Vergleich beste Anbieter wirklich der beste, wenn ihm das Portal zur Hälfte gehört? Wie wichtig auch eine deutliche Abgrenzung von Werbung in den Vergleichsergebnissen, kennt man ja schon aus den Ergebnissen der diversen Suchmaschinen im Internet. Erst Transparenz ermöglicht dem Verbraucher eine Einschätzung der Neutralität des Portalbetreibers“ so der Minister. „Alle Welt redet vom ‚mündigen Verbraucher‘. Nun möchten Verbraucher wirklich mündig sein und den Markt vergleichen. Darin müssen wir sie unterstützen“ schließt der Minister.
Auch beim Thema Datenschutz gebe es viel zu tun: „Das Internet und die Benutzung von Smartphones und Tablets sind ein unverzichtbarerer Bestandteil unseres Alltags geworden. Die vernetzte Gesellschaft bietet viele Chancen, aber der Datenschutz bleibt vielerorts im anlogen Zeitalter stecken.“
Markov verwies darauf, dass immer mehr Internetangebote zwar kostenlos angeboten würden, diese aber mit den eigenen Daten bezahlt würden. „Verbraucherinnen und Verbraucher haben bei zahlreichen Internetangeboten oft keine Alternativen. Entweder sie stimmen der umfassenden Datennutzung zu oder ihnen wird das Produkt gar nicht mehr angeboten. Solche Kopplungsgeschäfte gehören verboten“ sagte der Minister. „Auf diese Praktiken weisen die Anbieter oft nur im Kleingedruckten, also in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hin. Im AGB-Recht fehlen derzeit aber spezielle Verbote, die datenschutzrechtliche Fragen betreffen. Hier muss die Bundesregierung endlich handeln.“
Die Ministerinnen und Minister für Verbraucherschutz treffen sich vom 20. bis 22. April in Düsseldorf. Unter dem Vorsitz Nordrhein-Westfalens beraten die Ländervertreter über aktuelle Verbraucherthemen, Schwerpunkte werden die Auseinandersetzung mit dem Verbraucherschutz in der digitalen Welt und der Wertschätzung von Lebensmitteln bilden. Neben der Konferenz tagen 2016 mehrere Bund-Länder-Arbeitsgruppen, zudem verteilen sich Verbändegespräche und Treffen der Amtschefs über das ganze Jahr. Mehr Informationen gibt es hier.
Quelle: Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz