Unter Beteiligung zahlreicher Verbände und Einzelpersonen wurde das Brandenburger Richtergesetz im Rahmen einer gesetzlich angeordneten Evaluation geprüft. Im Ergebnis stellte der Landtag fest, dass sich das Gesetz grundsätzlich bewährt hat. Dennoch gab es einige Anregungen zur Überarbeitung. In der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags wurde die Richtschnur für mögliche anstehende Änderungen im Richtergesetz vorgegeben. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Erik Stohn:
„Ich freue mich, dass sich die Fraktionen von SPD, Linke, CDU und Bündnis 90/Die Grünen auf einen gemeinsamen Antrag verständigen konnten. Damit legen wir bei der Novellierung des Richtergesetzes einen klaren Schwerpunkt auf die Stärkung der Familienfreundlichkeit, der Frauenförderung und der Mitwirkungsmöglichkeiten für die Justizbeschäftigten. So sollen die Möglichkeiten von Teilzeitbeschäftigung ausgebaut werden. Auch erscheinen Regelungen nicht mehr zeitgemäß, die bei Mitwirkungsgremien automatisch dem Behördenchef die Vorsitzrolle zuschreiben. Weiterhin soll der Richterwahlausschuss seinem Namen dadurch gerechter werden, dass bei der Besetzung von Spitzenpositionen eine Auswahlmöglichkeit besteht und nicht nur über einen Vorschlag abgestimmt werden kann. Dass sich vier Fraktionen auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen konnten, ist auch ein Zeichen der Wertschätzung für die hohe Qualität der Beiträge von Berufsverbänden und Einzelpersonen im Evaluationsverfahren.“
Quelle: SPD-Landtagsfraktion Brandenburg