Justizstaatssekretär würdigt anlässlich des Tages der Kriminalitätsopfer die Arbeit der Opferschutzorganisationen und kündigt auch für Brandenburg eine neue Form der Opferbetreuung an
Anlässlich des Tages der Kriminalitätsopfer am 22. März 2016 betont Justizstaatssekretär Dr. Ronald Pienkny die Bedeutsamkeit des Opferschutzes: “Die Verfolgung und Ahndung von Straftaten ist zweifellos eine zentrale Aufgabe der Justiz. Die Fokussierung auf die Täter darf jedoch nicht den Blick auf die Sorgen und Belange der Opfer verstellen. Den Menschen, die Opfer einer Straftat geworden sind, gilt unsere besondere Aufmerksamkeit. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, ihnen ihre Würde zurückzugeben, sie vor weiteren Schäden zu bewahren und ihnen Unterstützung bei der Überwindung erlittener Traumata zu gewähren”, so der Staatssekretär.
Er lobte in diesem Zusammenhang die Arbeit von Opferschutzorganisationen, wie zum Beispiel Opferhilfe e. V., Opferperspektive und WEISSER RING. „Die Vereine, die sich mit hohem Engagement der Bewältigung der Folgen von Straftaten widmen, sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft. Die Betroffenen finden dort schnelle Hilfe und professionellen Rat bei der Bewältigung ihrer schwierigen Lebenslage.“
Brandenburg wird die Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren, die durch das 3. Opferrechtsreformgesetz vorgesehen sind, mit der Umsetzung des gesetzlichen Anspruches auf eine psychosoziale Prozessbegleitung zügig umsetzen.
Das Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPpG) wird am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Es sieht für bestimmte besonders schutzbedürftige Opfergruppen (vorrangig Kinder und Jugendliche als Opfer von schweren Gewalt- und Sexualstraftaten) einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleiterin bzw. eines psychosozialen Prozessbegleiters vor. Damit sollen Betroffene von Gewalt während eines Strafverfahrens unterstützt werden. Speziell geschulte Fachkräfte sollen sie u.a. auf ein Strafverfahren vorbereiten, ihnen als Begleitung in der Hauptverhandlung zur Seite stehen, den Prozess nachbereiten und weitere Hilfsmöglichkeiten vermitteln. Brandenburg bereitet die Umsetzung des Gesetzesanspruches schon jetzt intensiv vor.
Pienkny: „Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besondere, fachlich anspruchsvolle neue Form der Opferbetreuung. Mit dieser nicht rechtlichen Begleitung im Strafverfahren für besonders schutzwürdige Verletzte wird den Betroffenen noch mehr qualifizierte Betreuung und Unterstützung zu teil. Ziel ist, die individuelle Belastung der Verletzten durch die Hauptverhandlung zu reduzieren und zu helfen, die oft traumatischen Ereignisse besser verarbeiten zu können. Den Belangen der Opfer wird so noch stärker Rechnung getragen werden.“
Hintergrund
Der “Tag der Kriminalitätsopfer” am 22. März eines jeden Jahres erinnert an die persönliche, rechtliche und wirtschaftliche Situation der durch Kriminalität und Gewalt geschädigten Menschen, die auf Schutz, praktische Hilfe und Solidarität angewiesen sind. Der Tage wurde durch den Verein „WEISSER RING – Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e. V.“ ins Leben gerufen. Die Organisation will mit dem Tag das öffentliche Bewusstsein für Opferbelange schärfen. Über Victim Support Europe VSE), einem Netzwerk von heute 32 Nichtregierungsorganisationen in 24 europäischen Staaten, wird versucht, diesen Tag auch in anderen Ländern einzuführen und ihn als einen offiziellen europäischen Gedenktag zu etablieren.
Quelle: Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz