Verbraucherzentrale hilft bei Überrumpelung an der Haustür / Aktuelles Urteil des Landgerichts Potsdam
Ende 2014 überraschte eine Firma viele Brandenburger an der Haustür und verkaufte ihnen Luftbildaufnahmen ihrer Grundstücke und Häuser. Wenn Verbraucher den Kaufvertrag widerrufen wollten, akzeptierte die Firma das nicht, da die Bilder individuell angefertigt worden seien. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Potsdam gibt nun den Verbrauchern Recht. Dagegen hat das Unternehmen jedoch Rechtsmittel eingelegt. Der Ausgang bleibt abzuwarten, dennoch sollten Betroffene, die die Luftbildaufnahmen nicht haben wollen, jetzt tätig werden. Die Verbraucherschützer helfen beim Widerruf.
Auch aktuell sind sie wieder unterwegs: die Mitarbeiter einer GmbH für Luftbilder. Mehrere Beschwerden von Betroffenen liegen der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) vor. Daher ist das Urteil des Landgerichts Potsdam (10. Februar 2016, AZ: 2 O 429/14) höchst aktuell. Das Gericht entschied, dass die Firma Verbrauchern ein Widerrufsrecht einräumen muss, wenn sie an der Haustür Verträge zum Kauf vergrößerter Abzüge von Originalfotos der Grundstücke und Häuser ihrer Kunden abschließt.
Zwar ist nach den gesetzlichen Vorschriften das Widerrufsrecht dann ausgeschlossen, wenn Kunden Spezialanfertigungen beauftragen. Darauf hatte die Firma in den Verträgen auch deutlich hingewiesen. Im vorliegenden Fall hatte sie jedoch ohne vorherigen Kundenauftrag Fotos angefertigt und später angeboten, diese kostenpflichtig lediglich zu vergrößern und fototechnisch zu bearbeiten. Deshalb, so urteilten die Richter, sei in diesem Fall das Widerrufsrecht auch nicht ausgeschlossen.
„Das ist ein positives Signal dafür, dass Unternehmen nicht mit jedem kruden Geschäftsmodell zu Ungunsten von Verbrauchern durchkommen“, kommentiert Sabine Fischer-Volk von der VZB. Allerdings will das Unternehmen den Richterspruch nicht akzeptieren und hat Rechtsmittel eingelegt. Betroffene Verbraucher müssen jetzt abwarten, wie die nächste Instanz entscheidet, die sich nun mit dem Fall befassen muss. „Alle Betroffenen, die die Luftbilder nicht haben wollen, sollten dennoch unbedingt vorsorglich ihren Vertrag per Einwurf-Einschreiben widerrufen. Denn wird das Urteil auch von den nachfolgenden Instanzen bestätigt, erlischt das Widerrufsrecht erst nach einem Jahr und 14 Tagen ab Erhalt der Fotos, sofern die Firma dazu nicht ordnungsgemäß informiert hat“, so die Verbraucherschützerin.
Das Potsdamer Gericht befasste sich unter anderem mit dem Fall einer Verbraucherin aus Oranienburg, die von der Verbraucherzentrale Brandenburg beraten worden war. Erstritten wurde das Urteil durch die Verbraucherzentrale Sachsen, wo die Firma ebenfalls um Kunden geworben hatte.
Sollten Verbraucher ähnliche Erfahrungen mit Anbietern von Luftbildaufnahmen gemacht haben, dann können sie jetzt mit Hilfe eines Musterbriefs den entstandenen Vertrag vorsorglich widerrufen. Wenn sich Betroffene nicht sicher sind, ob ihnen im Einzelfall ein Widerrufsrecht zusteht oder nicht, können sie sich an die Verbraucherzentrale wenden.
Individuellen Rat erhalten Betroffene
- in den Verbraucherberatungsstellen, Terminvereinbarung unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder online unter www.vzb.de/termine,
- am Beratungstelefon unter 09001 / 775 770 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr, 1 €/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunk abweichend) sowie
- per E-Mailberatung auf www.vzb.de/emailberatung
Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg