Die Bundesärztekammer hat die Behandlungsfehlerstatistik der Schlichtungsstellen sowie der Gutachterkommissionen aus ganz Deutschland für das Jahr 2015 veröffentlicht. Für den Kammerbereich Brandenburg sind für den Vergleichszeitraum 2011 bis 2015 in etwa gleichbleibende Antragszahlen zu verzeichnen.
So wurden im Jahr 2015 270 Anträge im Kammerbereich Brandenburg gestellt (2014 waren es 266 Anträge), von denen 169 Verfahren mit einer Entscheidung über die geltend gemachten Schadenersatzansprüche abgeschlossen wurden. In 59 % der Fälle lag kein Behandlungsfehler vor, in 34 % der Fälle wurde ein Behandlungsfehler bejaht, eine Kausalität verneint und in 7 % der eingereichten Anträge wurden Behandlungsfehler und Kausalität bejaht.
Insgesamt entfielen 77,3 % der Fälle auf den Klinikbereich, auf den niedergelassenen Bereich 22,7 %.
Insgesamt handelte es sich in den 169 entschiedenen Fällen um 203 Antragsgegner (Ärzte, Abteilungen), von denen 157 im Krankenhausbereich und 46 im niedergelassenen Bereich anzusiedeln waren.
Zusammenfassend ergibt sich bei Analyse der erhobenen Daten für den Kammerbereich Brandenburg ein gegenüber den Vorjahren nicht signifikant unterschiedliches Bild. Im Bereich der häufigsten beteiligten Fachgebiete sind im niedergelassenen Bereich die Frauenheilkunde mit 15,2% und die Augenheilkunde mit 8,7% hinzugetreten. Im Bereich der häufigsten Fehlerarten ist der Bereich „Therapie, konservativ“ mit 13% hinzugetreten. Im Klinikbereich hat sich der Bereich „Therapie, op. Durchführung“ um 7,4% auf 30,4% erhöht.
Quelle: Landesärztekammer Brandenburg