Zum Antrag der Landtagsfraktionen von SPD und Linke in Brandenburg zur Fortsetzung der Braunkohlesanierung in den Ländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach dem Jahr 2017 erklärt Annalena Baerbock, Brandenburger Bundestagsabgeordnete und Sprecherin der Landesgruppe Ost der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Ich unterstütze die Forderung nach einer Weiterführung der Braunkohlesanierung durch die bundeseigene Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) über das Jahr 2017 hinaus. Der Bund darf sich jetzt nicht einfach aus der Verantwortung ziehen, wie es insbesondere das Bundesfinanzministerium vorhat. Gerade jetzt, wo sich die Probleme um eine erhöhte Belastung der Spree durch Sulfat und Eisenhydroxid – bedingt durch die Braunkohletagebaue in der Lausitz – manifestieren, braucht es sogar eher mehr denn weniger Geld seitens der LMBV und auch des Bergbaubetreibers.
Klar ist aber auch, dass die Brandenburger SPD und Linke nicht zweigleisig fahren kann, indem sie einerseits auf die Verantwortung des Bundes bei der Tagebausanierung pocht, während sie andererseits neue Tagebaue und damit weitere Altlasten vorantreiben.
Um Klarheit in den Prozess der Verhandlungen um ein Folgeabkommen zu schaffen, müssen alle beteiligten Akteure mit offenen Karten spielen. Da hilft es nicht weiter, wenn sich die Länder und der Bund gegenseitig beschuldigen, den Prozess zu verschleppen.“
So antwortete die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesfinanzministerium, auf die Schriftliche Frage von Annalena Baerbock am 05.11.2015 u.a.: „Insofern liegt nicht nur der Zeitpunkt der Aufnahme von Verhandlungen, sondern auch deren Dauer in erster Linie in der Verantwortung der Länder.“
Die Brandenburger Landesregierung (vertreten durch die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung) wiederum antwortete auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Heide Schinowsky am 18.11.2015: „Auch die von Herrn Spahn geäußerte Erwartung an die Länder, konkrete Vorschläge zur Übertragung von Aufgaben der LMBV zu machen, ist wenig hilfreich. Diese sollten unabhängig von den regelmäßigen Befassungen zu diesem Thema in Bund-Länder-Steuerungs- und Budgetausschuss Eingang finden in die Verhandlungen zum VA VI. Vorbedingungen seitens des Bundes helfen nicht weiter und würden die ohnehin schon schwierigen Verhandlungen weiter belasten.“
Die genannten parlamentarischen Initiativen finden Sie im Anhang. Für Fragen, Hintergrundinformationen und O-Töne stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Foto: Stefan Kaminski
Quelle: Annalena Baerbock – Sprecherin für Klimapolitik, Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen