Neue Richtlinie tritt in Kraft
Infrastrukturministerin Kathrin Schneider hat die Richtlinie für die Förderung von Mietwohnungen rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Für den sozialen Wohnungsbau stehen in den kommenden vier Jahren insgesamt 100 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Damit können sowohl der Neubau von Mietwohnungen als auch der generationsgerechte und barrierefreie Um- und Ausbau von bestehenden Mietwohngebäuden gefördert werden.
Bauministerin Kathrin Schneider: „Der Wohnungsbau im Land nimmt zu, dennoch werden Wohnungen für Haushalte mit niedrigem Einkommen immer knapper. Auf diese Entwicklung haben wir reagiert und die Mittel für die Förderung für den Mietwohnungsneubau erhöht. Damit wollen wir dafür sorgen, dass in den kommenden Jahren mindestens 2000 Sozialwohnungen gebaut werden. Wir sind insbesondere mit den Städten im Berliner Umland im Gespräch und hoffen jetzt auf Anträge zur Wohnraumförderung.“
Durch die Erhöhung des bisherigen Bewilligungsvolumens von 40 Millionen Euro um 30 Millionen Euro aus dem Landeswohnungsbauvermögen (LWV) und den zusätzlich vom Bund bereitgestellten 30 Millionen Euro stehen insgesamt ab 2016 rund 100 Millionen Euro für die Wohnraumförderung zur Verfügung.
Im Berliner Umland sind die Wohnungsmärkte besonders angespannt. Daher sollen die vom Bund zusätzlich bereitgestellten 30 Millionen Euro als Zuschüsse ausgereicht werden. Die Förderbedingungen umfassen auch die Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge. Die restlichen Mittel in Höhe von rund 70 Millionen Euro werden als Darlehen bewilligt.
Hintergrund
Einkommensgrenzen / Sozialwohnungen
Mit der Einführung einer zweiten Einkommensgrenze für den Bezug von Sozialwohnungen ist die Mietwohnraumförderung zu Beginn dieses Jahres erweitert worden. Ziel ist, ein sozialverträgliches, bedarfsgerechtes und differenziertes Wohnungsangebot zu schaffen, insbesondere für Familien mit Kindern, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung. Jetzt haben auch Mieterinnen und Mieter die Möglichkeit eine geförderte Wohnung zu beziehen, wenn ihre Einkünfte die Einkommensgrenze für einen Wohnberechtigungsschein um bis zu 40 Prozent übersteigen.
Im Land Brandenburg gibt es etwa 631 000 Mieterhaushalte. Mehr als 40 Prozent davon haben ein niedriges Einkommen, das unter der ersten Einkommensgrenze liegt.
Beispiele: Das überschlägige Bruttoeinkommen eines Singlehaushalts darf höchstens 1500 Euro monatlich betragen. Damit besteht Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein. Angemietet werden darf eine geförderte Wohnung mit maximal 50 qm.
Das überschlägige Bruttoeinkommen eines Vier-Personenhaushalts (2 Erwachsene und 2 Kinder) darf höchstens 3400 Euro monatlich betragen. Damit besteht Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein. Angemietet werden darf eine geförderte Wohnung mit maximal 90 qm. (Miete im Berlin-nahen Raum 5,50 Euro pro qm und 4,90 Euro pro qm im Berlin-fernen Raum)
Mit der Überschreitung der ersten Einkommensgrenze um bis zu 40 Prozent werden zusätzlich circa 29 Prozent aller Mieterhaushalte unter die dann geltende zweite Einkommensgrenze fallen. Damit haben etwa 70 Prozent aller Mieterinnen und Mieter die Berechtigung, eine geförderte Wohnung zu beziehen. (Datenquellen: Amt für Statistik, Mikrozensus 2010 und Berechnungen des Landesamtes für Bauen und Verkehr).
Beispiele: Das überschlägige Bruttoeinkommen eines Singlehaushalts darf höchstens 2100 Euro monatlich betragen. Damit darf eine geförderte Wohnung mit maximal 50 qm angemietet werden.
Das Bruttoeinkommen eines Vier-Personenhaushalts (2 Erwachsene und 2 Kinder) darf höchstens 4700 Euro monatlich betragen. Angemietet werden darf eine geförderte Wohnung mit maximal 90 qm. (Miete im Berlin-nahen Raum 7 Euro pro qm und 6 Euro pro qm im Berlin-fernen Raum)
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung