Justizminister Markov würdigt Grundrecht auf Verweigerung
„Das Recht, den Dienst an der Waffe abzulehnen, mag uns heute als selbstverständlich erscheinen. Doch in zahlreichen Ländern haben die Menschen keine Möglichkeit, ihrem Gewissen zu folgen und den Kriegsdienst zu verweigern“, sagte Justizminister Helmuth Markov am Internationalen Tag der Kriegsdienstverweigerung. In Deutschland schütze der Artikel 4 des Grundgesetzes dieses Grundrecht, weltweit sei die Situation aber eine ganz andere. So würden Tausende Menschen aus Eritrea flüchten, um dem Zwangsdienst im Militär zu entgehen. Doch auch in der Türkei oder den USA sei es keinesfalls selbstverständlich, aus Gewissensgründen an Kriegen nicht teilzunehmen und es bestehe die Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung. „Gerade in Krisenregionen werden junge Menschen teilweise zum Dienst an der Waffe gezwungen und in kriegerische Auseinandersetzungen geworfen. Der heutige Tag erinnert uns alle an die Schicksale dieser Zwangsrekrutierten“, so Markov weiter.
Hintergrund
Um auf das Schicksal von Menschen aufmerksam zu machen, die den Dienst an der Waffe verweigerten und dafür verfolgt wurden, wurde 1985 der 15. Mai als internationaler Tag der Kriegsdienstverweigerer eingeführt. Mit zahlreichen Aktionen lenken Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International oder Human Rights Watch das Interesse der Öffentlichkeit auf die Situation von Kriegsdienstverweigerern in Ländern wie Angola, Eritrea, Israel, aber eben auch den USA oder der Türkei.
Foto: Wiki ArtMechanic
Quelle: Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz