Politik ist organsierter Machtkampf. Der Souverän (die Wählerinnen und Wähler) entscheidet am Wahltag in demokratisch strukturierten Staaten über die zukünftige Machtverteilung. Die Wähler bestimmen die Gewählten, die ihre Macht auf Zeit erhalten. Dies gilt für die mehrheitlich gewählten Regierenden ebenso wie für die jeweilige Opposition.
Aufgrund der kontinuierlich stattfindenden freien Wahlen ist die Politik gezwungen den Aspekt der Herrschaft auf Zeit stets einzukalkulieren. Die politische Klasse muss folglich wenn sie wieder- bzw. gewählt werden möchte, die Meinungs- sowie Willensbildung der Wählerschaft berücksichtigen. Dies gilt natürlich unabhängig davon, ob sich durch die gültige Stimmenabgabe in Form des Kreuzes auf dem Wahlzettel die Machtverhältnisse ändern oder nicht. Die Einflussmöglichkeiten der Bürger auf die Politik sind folglich umfassender als auch längerfristiger, als es der kurze Wahlakt suggeriert. Parteien als auch Politiker reagieren auf Tendenzen der öffentlichen Meinung und tragen den Erwartungen als auch den Reaktionen derjenigen Rechnung, die sie gewählt haben in Form ihrer getroffenen Entscheidungen.
Gleichwohl entscheiden die Wähler nicht nur über die Verteilung der temporären Macht, sondern sie legitimieren diese auch, da Regieren stets nur zulässig sein kann, wenn diese auf einer Form der Zustimmung beruht. Demnach legitimieren Wahlen politische Herrschaft, kontrollieren die Regierenden und garantieren die Bindung der politisch Handelnden an die Meinungen der Regierten. Die Regierung bleibt zeit ihres Bestehens gegenüber der Wählerschaft politisch verantwortlich. Der Wahlakt ist gleichzeitig eine aktive Teilhabe am politischen Entscheidungsprozess. Selbst diejenigen Wähler, welche von ihrem Wahlrecht nicht Gebrauch machen, üben Einfluss aus, da die Höhe der Wahlbeteiligung Auswirkungen auf das Gesamtergebnis hat. Je nach Wahltypus können die Wähler über die Zusammensetzung der Parlamente, die Regierungsbildung und letztendlich über die politischen Sachprogramme der kommenden Jahre entscheiden. Die Auswirkungen der Stimmabgabe sind somit vielfältig. Sie bedeutet weit mehr als die Entscheidung darüber zu fällen, wer die zukünftige Regierung bilden wird.
Merkmale von demokratischen Wahlen
In Art. 28 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes ist festgelegt, dass in den Ländern, Kreisen und Gemeinden das Volk eine Vertretung haben muss, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist.
Allgemein:
Alle Bürger sind wahlberechtigt, soweit sie die allgemeinen Kriterien dafür erfüllen. (Alter, geistige Klarheit, usw.) Keine gesellschaftliche Gruppe ist aus sozialen, politischen oder wirtschaftlichen Gründen von der Wahl auszuschließen.
Unmittelbar:
Es existiert keine Zwischeninstanz wie beispielsweise Wahlmänner. Die abgegebenen Stimmen werden direkt für die Zuteilung der Abgeordnetensitze verwendet.
Frei:
Die Stimme kann frei von staatlichem Zwang oder sonstiger unzulässiger Beeinflussung abgegeben werden. Niemand wird wegen seiner Wahlentscheidung benachteiligt.
Gleich:
Alle Wahlberechtigten haben die gleiche Anzahl an Stimmen zu vergeben. Jede abgegeben Stimme hat das gleiche Gewicht wie die Andere. Einzige Ausnahme stellt die Fünfprozentklausel dar.
Geheim:
Es darf nicht feststellbar sein, wie jemand gewählt hat.