TOP 15 der Woche
Kolumnen
Augenblick mal ...
! Wanderer's Schuhe
! Brief von Sonne
Willis Gedanken
Martha spricht
Bier des Monats
Bilder der Region

Jänschwalde
Lesetipp

Freiheit: Ein Plädoyer
121 Leser online
Kolumnen
Augenblick mal ...
! Wanderer's Schuhe
! Brief von Sonne
Willis Gedanken
Martha spricht
Bier des Monats

Jänschwalde

Freiheit: Ein Plädoyer
121 Leser online
NIEDERLAUSITZ aktuell
Die Zeitung für Mitmacher
Mehr lesen ...


Historische Bilder

Elsterwerda
USA Rundreise ab Berlin

Die Zeitung für Mitmacher
Mehr lesen ...



Elsterwerda
USA Rundreise ab Berlin

Überblick (15752) :: Brandenburg (5309)
Zum Schreiben von Kommentaren müssen Sie angemeldet sein
Infos zu Kommentaren - Warum soll ich mich anmelden
Neu anmelden
| Brandenburg :: Wissen :: Artikel als PDF-Datei Winterreifen - Alle Jahre wieder... 08.10.2010 19:01 - Klaus-Jürgen Dietze Winterreifen-Pflicht für Deutschland?Für Versicherungskunden ändert sich nichts! Wer sein Fahrzeug im Winter bei Schnee und Glätte nicht stehen lassen will, sollte auf Winterreifen umrüsten. Das gilt unabhängig von einer gesetzlichen Winterreifen-Pflicht in Deutschland. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin hin. Denn Winterreifen erhöhen die Sicherheit bei Schnee, Matsch und Glätte. Autofahrer sollten sich daher rechtzeitig auf die kalte Jahreszeit einstellen – im Interesse der eigenen Sicherheit und der anderen Verkehrsteilnehmer. Versicherungskunden gehen niemals leer aus Keine Sorgen müssen sich Autofahrer wegen ihrer Kfz-Haftpflicht-versicherung machen: Die Versicherung übernimmt den Schaden des Unfallopfers, auch wenn der Unfall-Verursacher mit Sommerreifen unterwegs war. Für den Schutz durch die Vollkaskoversicherung gilt ebenfalls: Die Schäden am eigenen Auto werden bezahlt, der Versicherungskunde geht nicht leer aus. Einzige Ausnahme: Der Autofahrer hätte vor Fahrtantritt oder während der Fahrt erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind. Kommt es deshalb zu einem Unfall, kann die Versicherungsleistung anteilig gekürzt werden. Winterreifen-Pflicht in Österreich In Österreich gilt eine strikte Winterreifenpflicht. Wer vom 1. November bis zum 15. April im Nachbarland mit Sommerreifen unterwegs ist, hat das Nachsehen: Neben einem hohen Bußgeld kann das Fahrzeug ganz aus dem Verkehr gezogen werden – unabhängig davon, ob Matsch oder Schnee den Verkehr auf den Straßen beeinträchtigen. Übrigens: Winterreifen sind für die Österreicher nicht gleich Winterreifen. Denn in Österreich ist die Profiltiefe mit mindestens vier Millimetern exakt vorgegeben. Daran sollte man sich also halten, sonst endet der Winterurlaub bereits gleich hinter der Grenze. Diese und viele weitere Informationen für Autofahrer finden Sie im Internet unter www.versicherung-und-verkehr.de Quelle : GDV-Gesamtverband der Versicherungswirtschaft Foto: ebenda |
Zum Schreiben von Kommentaren müssen Sie angemeldet sein
Infos zu Kommentaren - Warum soll ich mich anmelden
Neu anmelden
|
Follow @nl_aktuell
NIEDERLAUSITZ aktuell bei facebook |

