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Kein Nachtfahrverbot für die Bahn
07.03.2010 16:45 - [gufra]
Für Geschwindigkeitsbegrenzungen und zeitlich befristete Fahrverbote für die Bahn gibt es keine gesetzlichen Grundlagen !

Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/876) (pdf.-Datei) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/704) (pdf.-Datei) fest, die sich nach Lärmschutzmaßnahmen an besonders belasteten Bahnstrecken erkundigt hatte.

Nach Angaben der Regierung stehen für das Lärmsanierungsprogramm an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes jährlich 100 Millionen Euro zur Verfügung.

Für innovative Lärmschutzmaßnahmen seien im Konjunkturpaket II von 2009 bis 2011 Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro für 40 Vorhaben vorhanden. Außerdem sollen die Bremssohlen von 5.000 Güterwagen umgerüstet werden, um den Lärm zu mindern.

Quelle: Deutscher Bundestag
Bild: Frank Gutschmidt

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Kommentar von Gubena
"Für Geschwindigkeitsbegrenzungen und zeitlich befristete Fahrverbote für die Bahn gibt es keine gesetzlichen Grundlagen !"

Einigen Einwohner aus der Niederlausitz wird dieses Aussage wie eine schallende Ohrfeige klingen, da Sie sich in ihrer nächtlichen Ruhe durch die Geräuschentwicklung von Diesel- und Elektrolokomotiven gestört fühlen.

Betrachtet man die Strecken- und Bahnhofsauslastungen in weiten Teilen der Niederlausitz ist diese nicht mit den großen Metropolregionen wie das Ruhrgebiet, Halle/Leipzig oder wie vor gut 30 Jahren zuvergleichen.

Es wäre daher Ratsam mit allen Beteiligten zu prüfen, welche Maßnahmen (außer Bahnhofsstillegungen und ständigen Anrufen bei Polizei und Presse) zu einem friedlichen Miteinander führen könnten. In einigen Fällen könnte es allen Beteiligten auch helfen, bestimmte Gewohnheiten zuändern.

Denn die Zeit hat sich verändert, die Transport- und Wohnbedürfnisse auch.

In diesem Sinne eine friedliche und ruhige Nachtruhe, auch wenn das ein oder andere Schienenfahrzeug in der Nähe steht oder am Haus vorbeifährt.



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