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111 Bilder aus Jamlitz in 'Bilder der Region'
| Jamlitz :: Allgemeines :: Artikel als PDF-Datei Innenminister bedauert Gerichtsentscheidung gegen Suche nach jüdischen KZ-Opfern auf Privatgrundstück 08.05.2008 13:15 - [hf] Die heutige Entscheidung des Landgerichtes Cottbus gegen Suchmaßnahmen nach einem bisher unbekannten Massengrab jüdischer KZ-Opfer auf einem Privatgrundstück in Jamlitz (LK Dahme-Spreewald) ist von Innenminister Jörg Schönbohm bedauert worden. "Ich bin bei aller Achtung richterlicher Unabhängigkeit maßlos enttäuscht darüber, dass wir damit nicht die so notwendige Klarheit über den Verbleib hunderter Mordopfer der Nazis bekommen, welche die Historiker hier vermuten", sagte Schönbohm in Potsdam Das betreffende Grundstück befindet sich in dem von Zeitzeugen benannten Bereich eines ehemaligen Häftlings-Außenlagers des KZ Sachsenhausen. Nach jahrelanger ergebnisloser Suche auf anderen so genannten "Verdachtsflächen", wird vermutet, dass sich hier das letzte unbekannte jüdische Massengrab mit 400 bis 700 ermordeten KZ-Opfern befindet. Der betreffende in Süddeutschland lebende Grundstückseigentümer weigert sich seit langem, die notwendigen Suchmaßnahmen zuzulassen. Das zuständige Amtsgericht hatte die vom Amt Lieberose gegen den Willen des Eigentümers beantragte Absuche abgelehnt. Die daraufhin vom Amt eingelegte Beschwerde ist jetzt vom Landgericht abgewiesen worden. Laut Schönbohm war und ist es für die Landesregierung ein "tiefes menschliches und aus der historischen Verantwortung wichtiges politisches Anliegen, den bisher unbekannten jüdischen Opfern eine würdevolle Totenruhe und ihren Angehörigen nach Jahrzehnten der Ungewisshit ein Gedenken zu ermöglichen". Das Innenministerium hatte für die Landesregierung seit längerem die Suchmaßnahmen nach dem Grab der im Februar 1945 ermordeten KZ-Häftlinge umfassend unterstützt und auch wiederholt versucht, den betreffenden Grundstückeigentümer umzu-stimmen. Damit habe sich das Land Brandenburg laut Schönbohm seiner historisch-moralischen Verantwortung gestellt. Quelle: Ministerium des Innern |
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